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  • Zu Beginn einer (Kurzzeit-) Therapie wird ein Behandlungsvertrag geschlossen.

  • Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH) wurde zuletzt 2002 aktualisiert und erscheint vor diesem Hintergrund heute nicht mehr wirtschaftlich.  Die Praxis für Psychotherapie hat daher eine Honorarliste (s.u.) aufgelegt, um eine klare Kostentransparenz herzustellen. 

  • Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen erstatten in einigen Fällen ganz oder teilweise die Behandlung durch einen psychotherapeutischen Heilpraktiker. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung. Gerne bin ich Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

 

  • Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hierzu müssen Sie vor Behandlungsbeginn einen entsprechenden Antrag auf Kostensterstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen.

  • Eine (teilweise) Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen ist immer dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass die Wartezeit bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung unzumutbar lange ist. Nähere Informationen dazu erfahren Sie auf dieser Broschüre über das Kostenerstattungsverfahren.

Da ich die Situation mit Wartelisten bei den gesetzlich Versicherten gut kenne, habe ich einen speziellen Selbstzahlertarif für gesetzlich Versicherte eingeführt.

Bei Selbstzahlern können die Kosten auch als gesundheitliche Sonderbelastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Vorteil: Sie entscheiden selbst, wer von der Therapie erfahren soll.

Honorarliste

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